AGB
I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Diese AGB gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf Datenträgern oder per Download, Fachabzüge usw.).
II. Urheberrecht
Das Urheberrecht der Fotos liegt immer beim Fotografen.
Die vom Fotografen hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch (keine kommerzielle oder werbliche Nutzung) des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für den Privatgebrauch übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Fotos in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Fotos zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Die Fotos werden in digitaler Form ausschließlich im hochauflösenden JPEG-Format ausgeliefert.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Die Veröffentlichung der Fotos in sozialen Medien ist nur mit vorheriger Zustimmung und unter Nennung des Fotografen gestattet.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Mit der verbindlichen Buchung bzw. der Inanspruchnahme eines Fotoshootings bei Your Wedding Story by Photoart Hübner ist mindestens das kleinste verfügbare Paket der gleichen Shooting-Kategorie abzunehmen. Ein Rücktritt ist nach absolviertem Fotoshooting nicht möglich.
Erscheint ein Auftraggeber nicht zu seinem gebuchten Shooting, wird diesem das kleinste Shootingpaket der gebuchten Kategorie in Rechnung gestellt.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Bei Terminvereinbarung – außer Hochzeitsfotografie-Terminen – ist keine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung für Hochzeitsfotografie-Termine ist gesondert im Hochzeitsfotografie-Vertrag geregelt.
Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt.
Es erlischt jedoch, wenn der Fotograf die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB). IV. Haftung Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Bildschirmen, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotos zur Bearbeitung auswählen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden. Storniert der Auftraggeber die Fotografen-Buchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar (bezogen auf den Paketpreis des unterzeichneten Hochzeitsvertrages) zu. Für Hochzeitsfotografie-Termine gilt:
Es erlischt jedoch, wenn der Fotograf die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB). IV. Haftung Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Bildschirmen, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotos zur Bearbeitung auswählen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden. Storniert der Auftraggeber die Fotografen-Buchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar (bezogen auf den Paketpreis des unterzeichneten Hochzeitsvertrages) zu. Für Hochzeitsfotografie-Termine gilt:
- Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 25 %
- Bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 75 %
- Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100 %
- Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25 %
- Storno 3-7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %;
- ab 2 Tagen 100 %
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